Die Revierkommission ist beratendes Organ des Gemeinderates und befasst sich mit allen Fragen rund um den Schutz von Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Wildschäden durch Nutztiere.
Sie berät zudem die Grundbesitzer und empfiehlt ihnen die zur Verhütung von Wildschäden erforderlichen und zumutbaren Schutzvorkehrungen. Weiter legt die Revierkommission die beitragsberechtigte Summe fest (§ 36 Abs. 2 Jagdgesetz).