Einbürgerungskommission

Die siebenköpfige Einbürgerungskommission ist in der Gemeinde Meggen abschliessend für Einbürgerungsgesuche von ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern zuständig.

Bei ihrer Aufgabe und ihren Entscheidungen sind für die Mitglieder der Kommission die Bestimmungen der eidg. und kant. Bürgerrechtsgesetze und deren Verordnungen sowie die einschlägigen Gerichtsentscheide massgebend.

Der Entscheid der Kommission basiert jeweils auf dem Einbürgerungsgesuch, den eingereichten Unterlagen, den während des Gesprächs mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern erhaltenen Informationen und Eindrücken sowie den eingeholten Referenzauskünften.