Der Gemeindeführungsstab (GFS) ist dem Gemeinderat als beratendes Organ unterstellt und beschafft die notwendigen Entscheidungsgrundlagen gemäss Art. 3 der Verordnung über den GFS vom 11. Juni 2008 mit Änderung vom 16. Dezember 2015.
Der Gemeindeführungsstab bereitet sich auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen vor und beschafft die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat. Weiter koordiniert er die Katastrophen- und Nothilfe und setzt die eigenen Mittel in der Akutphase selbständig ein (Art. 5 der Verordnung für den Gemeindeführungsstab der Gemeinde Meggen).