Die Gemeinde Meggen unterstützt mit einem innovativen Förderprogramm den effizienten Einsatz von Energie und die Anwendung erneuerbarer Energien. Das stark nachgefragte Energie-Förderprogramm wird immer wieder auf veränderte Verhältnisse überprüft und angepasst.
Aktuelles Förderprogramm
Das aktuelle Förderprogramm finden Sie hier:
Förderprogramm 2024
Verwendung Energiefonds
Stand per Ende 2023. Finanziert werden die Massnahmen aus dem Energiefonds der Gemeinde Meggen.
Anzahl | Davon 2023 | |
GEAK Plus (früher E-Beratung) | 99 | 6 |
Gebäudesanierungen | 51 | 7 |
Solaranlagen thermisch (ab 2006) | 44 | – |
Photovoltaikanlagen (ab 09.2011) | 150 | 52 |
Speichersysteme (ab 2021) | 25 | 13 |
Holzheizungen (ab 2010) | 6 | - |
Wärmepumpen (ab 2010) | 71 | 34 |
Erschliessung Ladeinfrastruktur (ab 2021) | 44 | 13 |
Ablauf Gesuchstellung:
In der Regel gilt folgender Ablauf für die Gesuchstellung, Bewilligung und Kontrolle:
- Eingabe des Fördergesuches spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Unterlagen via Onlineformular
- Prüfung des Gesuchs und Mitteilung über die Förderung
- Auszahlung des Förderbeitrags
- Eventuell Schlusskontrolle durch den Beauftragten
Neuerungen ab 2024 für die Gesuchseingabe von Wärmepumpen, PV-Anlagen, Holzheizungen und Sanierung der Gebäudehülle
- Nach Abschluss des Fördergesuchs beim Kanton bzw. der Pronovo ist das Gesuch bei der Gemeinde innert 2 Monaten zu stellen.
- Es ist neu nur noch die Bestätigung über die Auszahlung des Förderbeitrags des Kantons bzw. der Pronovo einzureichen (bei Wärmepumpen zusätzlich Nachweis ökologisches Stromprodukt).
- Das Datum der Inbetriebnahme ist ausschlaggebend, ob das Gesuch gemäss der bisherigen oder der neuen Praxis eingereicht werden muss (Inbetriebnahme 2023 oder ab 2024).
Wichtige Hinweise
- Die detaillierten Förderbedingungen sind unter den jeweiligen Gesuchsformularen aufgeschaltet.
- Auf die Gewährung von Förderbeiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
- Für Massnahmen die zur Erfüllung von Auflagen des kantonalen Energiegesetzes des Kantons Luzern (kEnG), oder anderen gesetzlichen Auflagen, dienen werden keine Fördergelder ausgerichtet.
Über die folgenden Links gelangen Sie direkt zu den Gesuchsformularen:
Holzfeuerung
Erschliessung Ladeinfrastruktur
GEAK Plus
Photovoltaikanlagen
Sanierung Gebäudehülle
Thermische Solaranlagen
Speichersysteme
Wärmepumpen
Für die Eingabe eines innovativen Projektes nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Externe Links
- Förderprogramm Kanton Luzern
- www.energiefranken.ch
- Kostenlose Impulsberatung:
https://erneuerbarheizen.ch/impulsberatung/