Anspruch auf Mietzinszuschüsse haben Bezügerinnen und Bezüger von EL unter folgenden Voraussetzungen:
- Gesetzlicher Wohnsitz in der Gemeinde Meggen seit mindestens 10 Jahren.
- Monatlicher Mietzins (inkl. Nebenkosten) die anrechenbare Höchstmiete der EL überschreitet:
- Einzelperson CHF 1'420.00 (Wohnungsgrösse max. 3.5 Zimmer)
- Ehepaar CHF 1'685.00 (Wohnungsgrösse max. 4.5 Zimmer)