Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Mietzinszuschüsse haben Bezügerinnen und Bezüger von EL unter folgenden Voraussetzungen:

  • Gesetzlicher Wohnsitz in der Gemeinde Meggen seit mindestens 10 Jahren.
  • Monatlicher Mietzins (inkl. Nebenkosten) die anrechenbare Höchstmiete der EL überschreitet:
    • Einzelperson CHF 1'420.00 (Wohnungsgrösse max. 3.5 Zimmer)
    • Ehepaar CHF 1'685.00 (Wohnungsgrösse max. 4.5 Zimmer)