Ist der effektive Mietzins höher als die von den EL berücksichtigte Miete, so wird diese Differenz als Mietzinszuschuss ausbezahlt, für Einzelpersonen jedoch maximal CHF 270.00 pro Monat und Ehepaare CHF 405.00.
Ist der effektive Mietzins höher als die von den EL berücksichtigte Miete, so wird diese Differenz als Mietzinszuschuss ausbezahlt, für Einzelpersonen jedoch maximal CHF 270.00 pro Monat und Ehepaare CHF 405.00.
Gemeinde Meggen
Soziales / Gesundheit
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6045 Meggen
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