Die Fach- und Betriebskommission Wasser ist ein vorberatendes Gremium des Gemeinderates mit Antragsrecht an diesen.
Gemäss § 3 des Wasserreglementes vom 4. Februar 1973 hat die Fach- und Betriebskommission Wasser die Aufgabe, die Wasserversorgung zu überwachen, Änderungen des Reglements und des Tarifs sowie Vernehmlassungen bei Streitigkeiten zuhanden des Gemeinderates auszuarbeiten und zu allen wichtigen Fragen der Wasserversorgung Stellung zu nehmen. Das bestehende Wasserreglement der Gemeinde soll überarbeitet werden.