Hier finden Sie Informationen zum Verfahrensablauf eines Baugesuches.
Baugesuchseingabe
Das Baugesuch hat alle Unterlagen zu enthalten, die für eine Beurteilung des Bauvorhabens nötig sind (§ 55 PBV). Gerne stellen wir Ihnen eine auf Ihr Projekt bezogene Checkliste zu. Bitte benutzen Sie dafür das Formular Checkliste Baugesuchseingabe. Nach Prüfung der Vollständigkeit wird das Baubewilligungsverfahren eingeleitet.
Baubewilligungsverfahren
Im Kanton Luzern wird zwischen dem ordentlichen und dem vereinfachten Bewilligungsverfahren unterschieden, wobei das ordentliche Baubewilligungsverfahren die Regel darstellt. Die Gemeinde entscheidet nach Einreichung des Baugesuches über die Art des Baubewilligungsverfahrens.