Planungszone
Die Gemeinde Meggen hat die baurechtlichen Grundlagen, insbesondere das Bau- und Zonenreglement (BZR) und den Zonenplan, im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung Meggen ab 16. Januar 2023 öffentlich aufgelegt. Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage bis zur rechtkräftigen Entscheidung über die Gesamtrevision der Ortsplanung Meggen gilt die Planungszone gemäss § 85 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG), in welcher die neuen (nBZR) sowie die bisherigen baurechtlichen Grundlagen (aBZR) gelten.
Baugesuchseingabe
Das Baugesuch hat alle Unterlagen zu enthalten, die für eine Beurteilung des Bauvorhabens nötig sind (§ 55 PBV). Gerne stellen wir Ihnen eine auf Ihr Projekt bezogene Checkliste zu. Bitte benutzen Sie dafür das Formular Checkliste Baugesuchseingabe. Nach Prüfung der Vollständigkeit wird das Baubewilligungsverfahren eingeleitet.
Baubewilligungsverfahren
Im Kanton Luzern wird zwischen dem ordentlichen und dem vereinfachten Bewilligungsverfahren unterschieden, wobei das ordentliche Baubewilligungsverfahren die Regel darstellt. Die Gemeinde entscheidet nach Einreichung des Baugesuches über die Art des Baubewilligungsverfahrens.