Steuerattraktivität als Ziel

Die Steuerattraktivität gehört zu den obersten politischen Zielen des Gemeinderates. Deshalb ist Meggen seit Jahren die steuerattraktivste Gemeinde des Kantons Luzern.

Möglich ist diese tiefe Steuerbelastung von Bevölkerung und Gewerbe auch dank eines rigorosen Kostenmanagements und einer strikten Ausgabenkontrolle der Exekutive.
Jährlich liefert Meggen über 50 Millionen Franken an die Staatskasse ab. Damit leistet die Gemeinde einen bedeutenden Beitrag an die Deckung der regionalen Infrastrukturkosten und verschafft dem Kanton einen klaren Standortvorteil.
Eine besondere Herausforderung bildet der Finanzausgleich des Kantons Luzern. Jährlich bezahlt Meggen zwischen 8 Mio. und 10 Mio. Franken an diesen Ausgleich und ist damit mit Abstand der grösste Geldgeber aller Luzerner Gemeinden.

Steuerfuss: Bezugseinheiten im Jahr

2023

Staatssteuer1.6000
Einwohnergemeindesteuer0.9500
Röm.-kath. Kirchgemeinde0.1955
Evang. reformierte Kirchgemeinde0.2500
Christkatholische Kirchgemeinde0.3100

Steuerfuss: Bezugseinheiten im Jahr

2024

Staatssteuer1.6000
Einwohnergemeindesteuer0.9000
Röm.-kath. Kirchgemeinde0.1840
Evang. reformierte Kirchgemeinde0.2500
Christkatholische Kirchgemeinde0.3100

Personalsteuer

Sie beträgt Fr. 50.– pro Jahr. Sie wird von jeder über 18-jährigen Person erhoben (unabhängig vom Einkommen). Ehepaare entrichten zusammen nur eine Personalsteuer.

Feuerwehrpflichtersatz

In der Gemeinde wohnhafte Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, sind ab dem 21. Altersjahr ersatzpflichtig. Die Ersatzpflicht endet nach dem 50. Altersjahr. Sie beträgt 4,5 ‰ des steuerbaren Einkommens; Minimum Fr. 50.–, Maximum Fr. 500.–. Ist bei einem Ehepaar nur ein Teil ersatzpflichtig, reduziert sich die Abgabe auf einen Drittel.