Möglich ist diese tiefe Steuerbelastung von Bevölkerung und Gewerbe auch dank eines rigorosen Kostenmanagements und einer strikten Ausgabenkontrolle der Exekutive.
Jährlich liefert Meggen über 50 Millionen Franken an die Staatskasse ab. Damit leistet die Gemeinde einen bedeutenden Beitrag an die Deckung der regionalen Infrastrukturkosten und verschafft dem Kanton einen klaren Standortvorteil.
Eine besondere Herausforderung bildet der Finanzausgleich des Kantons Luzern. Jährlich bezahlt Meggen zwischen 8 Mio. und 10 Mio. Franken an diesen Ausgleich und ist damit mit Abstand der grösste Geldgeber aller Luzerner Gemeinden.
Steuerfuss: Bezugseinheiten im Jahr | 2023 |
Staatssteuer | 1.6000 |
Einwohnergemeindesteuer | 0.9500 |
Röm.-kath. Kirchgemeinde | 0.1955 |
Evang. reformierte Kirchgemeinde | 0.2500 |
Christkatholische Kirchgemeinde | 0.3100 |
Steuerfuss: Bezugseinheiten im Jahr | 2024 |
Staatssteuer | 1.6000 |
Einwohnergemeindesteuer | 0.9000 |
Röm.-kath. Kirchgemeinde | 0.1840 |
Evang. reformierte Kirchgemeinde | 0.2500 |
Christkatholische Kirchgemeinde | 0.3100 |
Personalsteuer
Sie beträgt Fr. 50.– pro Jahr. Sie wird von jeder über 18-jährigen Person erhoben (unabhängig vom Einkommen). Ehepaare entrichten zusammen nur eine Personalsteuer.
Feuerwehrpflichtersatz
In der Gemeinde wohnhafte Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, sind ab dem 21. Altersjahr ersatzpflichtig. Die Ersatzpflicht endet nach dem 50. Altersjahr. Sie beträgt 4,5 ‰ des steuerbaren Einkommens; Minimum Fr. 50.–, Maximum Fr. 500.–. Ist bei einem Ehepaar nur ein Teil ersatzpflichtig, reduziert sich die Abgabe auf einen Drittel.