Das Steueramt führt das Steuerregister der Gemeinde und stellt die Steuerpflicht fest.
Es ist zudem die zuständige Stelle für Steuerveranlagungen von natürlichen Personen. Ausserdem fakturiert das Steueramt die Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer, der Kirchensteuern sowie die Sondersteuern auf Kapitalzahlung der Säule 2a und 3a.
Dienstleistungen
- Führen des Steuerregisters (Feststellen der Steuerpflicht)
- Veranlagung von natürlichen Personen (unselbständig Erwerbende, nicht erwerbstätige Rentner sowie beschränkt Steuerpflichtige)
- Erteilen von Steuerauskünften
- Vorbereiten der Steuererlass-Entscheide
- Unterstützung der Dienststelle Steuern bei der Behandlung von Einsprachen