Teilungsamt

Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft, sofern die/der Verstorbene den letzten Wohnsitz in Meggen hatte.

Sie müssen sich nicht selber bei uns melden. Das Bestattungsamt orientiert uns über den Todesfall und teilt uns die Ansprechperson mit. Diese erhält nach der Beisetzung oder ca. 10 Tage nach dem Todesfall die Einladung zu einem Gespräch.
Wichtiger Hinweis: Falls der Erbschaftsantritt für die Erben nicht zweifellos klar ist, dürfen Sie nicht über Vermögenswerte der verstorbenen Person verfügen und keine Rechnungen aus dem Nachlassvermögen bezahlen (Verwirkung Ausschlagungsrecht). Bei Unsicherheiten oder dringendem Handlungsbedarf empfehlen wir Ihnen, uns umgehend zu kontaktieren.