Die Erbschaftssteuern sind mit Ausnahme der Erbschaftssteuer für die Nachkommen kantonal geregelt.
Zuwendungen an Ehegatten, eingetragene Partner/innen und Lebenspartner/nnen sind steuerfrei.
Die Steuer beträgt je nach Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person und Höhe des geerbten Betrages zwischen 0 und 40 %.
In Meggen sind Zuwendungen an Nachkommen ab CHF 100'000.00 mit 1 % erbschaftssteuerpflichtig.
Grundlage für die Berechnung bildet das Inventar der Teilungsbehörde mit Steuerwerten. Bei Grundstücken ist der Katasterwert per Todestag und nicht der Verkehrswert massgebend.
Informationen zur Veranlagung und Berechnung der Erbschaftssteuern