Bitte beschriften Sie ein Kuvert mit Ihrem Namen, der Adresse sowie dem Inhalt (z.B. Testament vom ..). Das verschlossene Kuvert können Sie uns persönlich am Schalter, via Briefkasten oder per Post einreichen. Der Inhalt ist vertraulich. Die verschlossenen Kuverts werden durch uns erst nach einem Todesfall entnommen und geöffnet.
Die Dokumente können von der/den verfügenden Person/en jederzeit wieder dem Depot entnommen werden. Die Aushändigung erfolgt allerdings nur mit Identitätsnachweis an die verfügende/n Person/en persönlich. Wir empfehlen die Deponierung, weil die Dokumente sicher aufbewahrt sind und gewährleistet ist, dass sie bei einem Todesfall unmittelbar bei den zuständigen Stellen verfügbar sind.
Hinweis: Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen können nicht bei der Gemeindekanzlei deponiert werden, weil diese ihre Wirkung zu Lebzeiten der verfügenden Person entfalten.