Abstimmungen & Wahlen

Die Resultate von Abstimmungen und Wahlen werden jeweils am Abstimmungs- und Wahlsonntag auf der Website der Gemeinde Meggen publiziert.

Die kantonalen Ergebnisse können der Website des Kantons Luzern entnommen werden.

Urnenzeit in Meggen

Jeweils am Abstimmungs- und Wahlsonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.

Urnenstandort

Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus, Am Dorfplatz 3, Parterre.

Bedingungen / Voraussetzungen

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die nach kantonalem Recht stimmfähigen Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Gemeinde seit mindestens fünf Tagen ihren politischen Wohnsitz haben.

Brieflich abstimmen

Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Wer brieflich stimmen will, hat alle Abstimmungs- und Wahlzettel ins grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert zu legen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im kombinierten Zu- und Rücksendekuvert per Post an die Einwohnerkontrolle Meggen, Postfach, 6045 Meggen, zu senden oder ins Gemeindehaus zu überbringen. Im Gemeindehauskönnen die Rücksendekuverts entweder während den Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle abgegeben oder in den beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe markierten Briefkasten eingeworfen werden. Ausserdem kann das Rücksendekuvert am Abstimmungssonntag während der ordentlichen Urnenzeit direkt im Urnenbüro abgegeben werden. Die Postaufgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass das Rücksendekuvert noch vor Urnenbüroschluss bei der Einreichungsstelle eintrifft. Der beim Eingang ins Gemeindehaus speziell für die briefliche Stimmabgabe angeschriebene Briefkasten wird bei Urnenbüroschluss letztmals entleert.