26. November 2023: Urnenabstimmung
Bebauungsplan Luzernerstrasse, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1919 JA (81,0 %) | 450 NEIN (19,0 %)
Urnenabstimmung Bebauungsplan Mühleweiher, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1892 JA (82,5 %) | 400 NEIN (17,5 %)
Handlungsfeld Luzernerstrasse
Dieses
erstreckt sich von den Tagesstrukturen Monami an der Luzernerstrasse 14
bis zum Parkplatz Rüeggiswil und ist eingebettet zwischen den
Sportanlagen und der Kantonsstrasse. Es ist geplant, angrenzend zum
Monami die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinde zu
erweitern und der grossen Nachfrage anzupassen. Ebenfalls wird geprüft,
die Bibliothek der Gemeinde an diesem Ort zu integrieren.
Handlungsfeld Mühleweiher
Dieses
Gebiet umfasst den Perimeter zwischen Volg und Sonnegg, von der
Kantonsstrasse bis zur Bahnlinie inklusive Mühleweiher. Beim
Mühleweihergebiet besteht die Chance, aufgrund der Geschichte des Areals
und der Nähe des Quartiers zum Gemeindezentrum einen neuen und attraktiven Begegnungsort für Meggen zu schaffen. Kulturelles und gewerbliches
Arbeiten sollen ebenso möglich sein wie ein anregendes Zusammensein
aller Bevölkerungsschichten im Umfeld des idyllischen Mühleweihers.
16. April 2024: Bebauungsplan Mühleweiher genehmigt
Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanänderung Mühleweiher an seiner
Sitzung vom 16. April 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und den
Bebauungsplan Mühleweiher sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften
vom 26. November 2023 genehmigt.
19. August 2024: Regierungsrat genehmigt die Änderung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement sowie den Bebauungsplan Luzernerstrasse
Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanänderung Luzernerstrasse an seiner
Sitzung vom 19. August 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und
den Bebauungsplan Luzernerstrasse sowie die dazugehörigen
Sonderbauvorschriften vom 26. November 2023 genehmigt.
24. November 2024: Urnenabstimmung über den Sonderkredit Luzernerstrasse
Der Sonderkredit Luzernerstrasse wird der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Die Gemeinde ist im Perimeter des Bebauungsplans Luzernerstrasse Eigentümerin zweier Grundstücke, welche überbaut werden sollen. Zusammen mit den weiteren Grundeigentümern ist zudem der Bau einer gemeinsamen Einstellhalle vorgesehen. Mit dem beantragten Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken soll der Anteil der Gemeinde an den Erstellungskosten der Einstellhalle sowie die Planung der beiden Hochbauten und der allgemeinen Umgebung finanziert werden.