Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Gesamtrevision der Ortsplanung Meggen wurde an der Gemeindeabstimmung vom 9. Juni 2024 unter Abweisung der nicht gütlich erledigten Einsprachen mit einem erfreulichen Ja-Stimmenanteil von 80 % angenommen. Der Gemeinderat freut sich über das klare Ergebnis.

Meggen aus der Luft: Blick vom Letten Richtung Dorfzentrum und Pilatus.

«Ich danke im Namen des gesamten Gemeinderates für das grosse Vertrauen, welches die Stimmberechtigten an der Urne ausgesprochen haben», hielt Gemeindeammann HansPeter Hürlimann am Abstimmungssonntag fest. «Die Inkraftsetzung des revidierten Bau- und Zonenreglements (BZR) ist eines der Kernziele unseres Legislaturprogramms. Mit dem neuen Zonenplan und dem gesamtrevidierten BZR wird die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Entwicklung von Meggen geschaffen.» Zusammengefasst strebt das überarbeitete BZR eine gesunde innere Verdichtung sowie die Umsetzung des Masterplans Meggen Zentrum an. Da kein Wachstum gegen aussen möglich ist, soll primär eine Verdichtung im Zentrum erfolgen und in den bestehenden Wohnzonen die heute zulässige Nutzung geringfügig erweitert werden.

Inkrafttreten und Rechtswirkung
Die Gesamtrevision der Ortsplanung Meggen tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Mit der Genehmigung entscheidet der Regierungsrat auch über allfällige Beschwerden (§ 64 Abs. 1 PBG).