15. Februar 2024
Im Kanton Luzern wurden die Unterlagen für die Steuererklärung 2023 verschickt.
Steuererklärung elektronisch ausfüllen
Die Steuerdeklarationssoftware steht ab sofort zum Download bereit. Rund 200'000 bzw. 85 Prozent der Kundinnen und Kunden nutzen die Deklarationssoftware der Dienststelle Steuern. Dank selbsterklärender Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung unkompliziert erledigen. Gegenüber der Version für die Steuerperiode 2022 wurden einige technische Feinjustierungen vorgenommen und Kundenwünsche realisiert.
In zwei Videos wird die Anwendung einfach und verständlich erklärt. Der Clip «Auf die Plätze, fertig...» zeigt, welche Vorbereitungen man vor dem Ausfüllen der Steuererklärung treffen sollte. Der Clip «… los!» führt durch das eigentliche Ausfüllen bis zum Einreichen der Steuererklärung. Auf der Webseite der Dienststelle Steuern wurden zusätzliche Erklär-Videos und schriftliche Anleitungen zu speziellen Fragestellungen aufgeschaltet. Helfen diese Unterstützungsangebote nicht weiter, steht der Helpdesk zur Verfügung.
Steuererklärung via eFiling einreichen und gleichzeitig die Umwelt schonen
Die Steuererklärung (inkl. Beilagen) kann schnell, einfach und sicher elektronisch mit eFiling eingereicht werden. Mit oBeam, der Mobile Scan App, können bei Bedarf Belege mit dem Smartphone fotografiert und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzugefügt werden. Dank eFiling spart die Dienststelle Steuern pro Jahr rund 600'000 Franken. Im 2023 wurden bereits über 125'000 Steuererklärungen digital eingereicht – das spart Zeit und Kosten und schont überdies die Umwelt. Wer die Steuererklärung trotzdem in Papierform an das Scan-Center einreichen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin machen. Auch die rund 15'000 handschriftlich ausgefüllten Steuererklärungen werden weiterhin im Scan-Center digitalisiert.
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist auf dem zugestellten Formular aufgedruckt. Wer mehr Zeit braucht, kann im Online-Schalter auf der Webseite der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern.
Steuerrechtliche Neuerungen per 2023
Gegenüber 2022 kommt es auf die Steuerperiode 2023 zu ein paar Änderungen:
- Zum Ausgleich der kalten Progression sind verschiedene Abzüge erhöht und die Einkommenssteuertarife angepasst worden.
- Der maximal mögliche Abzug für die Säule 3a wurde auf CHF 7’056 bzw. 35’280 erhöht.
- Der maximale Abzug für Drittbetreuung der Kinder wurde bei der direkten Bundessteuer auf CHF 25'000 erhöht.
- Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten können neu auch bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden
- Entschädigungen für die Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen sind steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kwh pro Jahr übersteigen.