26. Januar 2023
Das Bewilligung zur Erstellung einer temporären Wohncontainersiedlung für Schutz- und Asylsuchende am Standort Gottlieben wurde zurecht erteilt. Das Kantonsgericht wies am 20. Dezember 2022 die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Das Urteil wurde in der Folge von den Einsprechern ans Bundesgericht weitergezogen und ist dort noch hängig. Sie hat aber keine aufschiebende Wirkung. Mit dem Entscheid des Kantonsgerichts wurde auch der Baustopp vom Oktober 2022 wieder aufgehoben.
Alle Container montiert
Die Gemeinde Meggen setzte am Vormittag des 16. Januar 2023 die Montagearbeiten für die Erstellung der temporären Wohncontainersiedlung am Standort Gottlieben für rund 100 schutz- und asylsuchende Personen fort. Bis am Abend waren alle Container montiert und der Rohbau erstellt.
Der zuständige Gemeinderat Olivier Class ist überzeugt, dass mit der Wohncontainersiedlung etwas sehr
Gutes geschaffen wird. «Es entsteht eine menschenwürdige Unterkunft für
Schutz- und Asylsuchende, welche in ihrem Land traumatische Situationen
erleben und keine Perspektive haben. Sie werden bei uns die notwendige
Ruhe finden.» Auf der Baustelle gab es bisher keine nennenswerten Probleme. «Bauleitung und Handwerker haben
alles im Griff. Es gab glücklicherweise keine Reklamationen von
Anwohnern, keine Unfälle und auch keinen Vandalismus.»
Die nächsten Arbeiten bis zur Übergabe
Zurzeit laufen am Standort Gottlieben die Innenausbauarbeiten, welche gemäss Zeitplan bis Mitte Februar 2023 dauern werden. Danach folgen die Abnahmen, die Baureinigung, der Rückbau der Baustelleninstallation und die Übergabe der Wohncontainersiedlung an den Kanton.