11. März 2024
Aufgrund
der anhaltend hohen Zuwanderung von schutz- und asylsuchenden Personen
sind die bestehenden Unterbringungsstrukturen im Kanton Luzern praktisch
ausgelastet. Durch die Ausrufung der Notlage sollen die betroffenen
kantonalen Dienststellen angemessen auf die herausfordernde Situation
reagieren und auf die benötigten Ressourcen zurückgreifen können. Die
Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wird bis auf
Weiteres nicht wieder aktiviert.
Seit
dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar
2022 müssen die europäischen Staaten die grösste Fluchtbewegung seit
dem Zweiten Weltkrieg bewältigen. Zudem sind wegen der allgemeinen
Weltlage und anderen geopolitischen Krisen Millionen von weiteren
Menschen auf der Flucht. Der Luzerner Regierungsrat hat deshalb am 18.
März 2022 die Notlage für die Unterbringung von Flüchtenden aus der
Ukraine ausgerufen und am 8. November 2022 die Notlage auf den gesamten
Asyl- und Flüchtlingsbereich ausgeweitet. Am 31. August 2023 wurde die
Notlage aufgehoben, da zu diesem Zeitpunkt genügend Unterbringungsplätze
bis Ende 2023 zur Verfügung standen.
SEM rechnet 2024 mit gleichbleibend hohen Asylgesuchszahlen
Das
Staatssekretariat für Migration (SEM) hat am 1. Februar 2024 seine
Asylprognose für das Jahr 2024 veröffentlicht. In seinem
wahrscheinlichsten Szenario rechnet das SEM mit 30'000 (+/- 3'000) neuen
Asylgesuchen. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres. Zusätzlich
rechnet das SEM für das Jahr 2024 mit rund 25'000 (+/- 5'000) neuen
Anträgen um Erteilung des Schutzstatus S.
2'700 Zuweisungen vom Bund an den Kanton Luzern
Dem
Kanton Luzern werden vom Bund gemäss dem nationalen Verteilschlüssel
4.8 Prozent der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
zugewiesen. Die im Kanton Luzern zuständige Dienststelle Asyl- und
Flüchtlingswesen (DAF) betreut bereits heute über 6'500 Personen.
Aufgrund der Prognose des SEM ist nun damit zu rechnen, dass dem Kanton
Luzern im Jahr 2024 1440 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren und
1'200 Personen mit Schutzstatus S zugewiesen werden. Die bestehenden
Unterbringungsstrukturen sind zu weiten Teilen ausgelastet. Befristete
Mietverträge und somit wegfallende Unterbringungsplätze sowie ein sehr
angespannter Wohnungs- und Immobilienmarkt im Kanton Luzern erschweren
die Situation zusätzlich. Um die dringend benötigten
Unterbringungsstrukturen schaffen zu können, hat der Luzerner
Regierungsrat mit Beschluss vom 5. März 2024 die Notlage betreffend die
Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und
Flüchtlingsbereich ausgerufen. Erkenntnisse aus der Evaluation des
Krisenmanagements in der Ukraine-Krise 2022 zeigen, dass der Kanton mit
der Ausrufung der Notlage angemessen und rasch auf die herausfordernde
Situation reagieren und die nötigen Ressourcen bereitstellen kann.
Handlungsfähigkeit wird erhöht
Zudem
beruft der Kanton wieder eine Task Force ein, welche die Aktivitäten
koordiniert und unter Beteiligung aller Involvierten bewältigt. Der
kantonale Führungsstab (KFS) wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht
eingesetzt. Die Abteilung Bevölkerungsschutz der Dienststelle Militär,
Zivilschutz und Justizvollzug (MZJ) unterstützt das Gesundheits- und
Sozialdepartement und insbesondere die Dienststelle Asyl- und
Flüchtlingswesen im Bereich Führung und Unterkunftsbeschaffung von
Notunterkünften. Mit der Ausrufung der Notlage soll sämtlichen
involvierten kantonalen Dienststellen das schnelle Agieren und der
rasche Zugriff auf die benötigten Ressourcen ermöglicht werden. Um die
Unterbringung aller Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
sicherstellen zu können, muss auch wieder auf Zivilschutzanlagen als
Notunterkünfte zurückgegriffen werden. Auf diese Option muss der Kanton
Luzern bereits zurückgreifen, um die Unterbringung von Personen aus dem
gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können.
Situation kann nur gemeinsam bewältigt werden
Die
zwischen dem 1. September 2022 und dem 30. September 2023 vorgenommene
Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wird bis auf
Weiteres nicht reaktiviert. Dennoch bleibt die Bewältigung der
angespannten Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich eine
Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Regierungsrätin Michaela
Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Der
bisherige Einsatz der Gemeinden war sehr wertvoll und wichtig, wofür ich
mich bedanke. Wir benötigen angesichts der aktuellen Lage noch mehr
Unterkünfte in den Luzerner Gemeinden. Der Kanton ist auch weiterhin auf
die tatkräftige Unterstützung der Gemeinden angewiesen – denn wir
können die Herausforderung nur gemeinsam bewältigen.» Sibylle
Boos-Braun, Präsidentin des Verbands der Luzerner Gemeinden (VLG),
ergänzt: «Erneut wird von uns allen ein grosser Effort gefordert. Ich
bin überzeugt, dass die Gemeinden ihren Beitrag leisten werden. Die
Bewältigung der Notlage bedingt aber einen aktiven Einbezug der
Gemeinden auf Augenhöhe mit dem Kanton».
Gesundheits- und Sozialdepartement, Kanton Luzern