22. November 2023
Für die Wahl des Gemeinderats findet zwingend eine Urnenwahl statt. Die weiteren Gremien können in stiller Wahl gewählt werden. Wahlvorschläge für den Gemeinderat müssen spätestens am Montag, 4. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Meggen, Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen, eintreffen. Für die Kommissionen sind die Wahlvorschläge bis Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr, einzureichen.
Wahlvorschläge sind durch mindestens zehn Stimmberechtigte zu unterzeichnen. Alle Stimmberechtigen können pro Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und ihre Unterschrift nach der Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückziehen. Es wird auf die Wahlanordnungen im Anschlagkasten und auf dieser Website verwiesen. Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf den 9. Juni 2024 terminiert.
Gemeinsamer Wahlversand
Auf Wunsch einer Mehrheit der Ortsparteien organisiert die Gemeinde auch für die Gemeindewahlen einen gemeinsamen Wahlversand. Ziel dieses Versandes ist es, dass jede Haushaltung die Wahlwerbung in einer Zustellung erhält. Interessierte Gruppierungen oder Einzelpersonen, welche sich am gemeinsamen Wahlversand beteiligen möchten, melden sich bitte bis 16. Februar 2024 bei der Gemeindekanzlei. Das Anmeldeformular kann auch online ausgefüllt und eingereicht werden.