Genehmigung der Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements sowie des Bebauungsplans Mühleweiher durch den Regierungsrat.
10. Juni 2024
Im Sinn von § 21 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird bekannt gemacht, dass der Regierungsrat mit Entscheid Nr. 397 vom 18. April 2024 die Nutzungsplanung, bestehend aus der Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements sowie dem Bebauungsplan Mühleweiher, genehmigt hat.
Meggen, 10. Juni 2024
Gemeinderat Meggen