Gemäss Mitteilung der SGV kommt es immer wieder vor, dass sich Personen nicht an das bestehende Badeverbot halten. Die meisten Badenden sind sich dabei gar nicht bewusst, dass sie sich in grosse Gefahr begeben.
14. Mai 2024
Das Mitfahren auf dem Ruder oder Schaufelradkasten der Dampfschiffe sowie das Hineinspringen in die Nähe der Motorschiff-Antriebsschrauben sind lebensgefährliche Aktionen. Hinweisschilder an den verschiedenen Landestellen weisen ausdrücklich auf die Gefahr hin.
Der lange Bremsweg der Schiffe, rotierende Schaufelräder der Dampfschiffe, die Sogwirkung der Motorschiff-Antriebsschrauben, eine verdeckte Sicht der Schiffsführer auf den Schiffsrumpf und die schlechte Erkennbarkeit der Schwimmer im Wasser allgemein stellen lebensbedrohliche Gefahren für die Badenden dar.
Aus diesen Gründen ist das Baden im Bereich der Landestellen strengstens verboten.