Das Gesuch ist 3 Wochen vor Baubeginn einzureichen. Mit den Aufbruchsarbeiten darf erst nach Genehmigung gestartet werden.
Der Gesuchsteller bestätigt mit der Eingabe des Gesuches, dass Folgendes eingehalten wird:
- Die Vorschriften über die Ausführung von Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet (VSS, SIA, SUVA)
- Die Überlappung der Beläge beträgt mind. 15 cm
- Durchfahrt für Blaulicht und real ist zu gewährleisten (Durchfahrtsbreite auf der Strasse von minimal 3.5m)
- Signalisation nach Norm
- Vorgaben Belagsaufbau in Absprache mit der Gemeinde (Standardaufbauten Beläge)
Vor Beginn der Wiederaufbaus des Grabens ist zwingend der Leiter des Werkdienstes Paul Odermatt, Tel. 041 377 11 73 telefonisch zu orientieren. Die Schlussarbeiten müssen durch den Leiter Werkdienst der Gemeinde abgenommen werden.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften, resultierend aus dieser Bewilligung, wird ein Ersatz (Instandsetzung) auf Kosten des Gesuchstellers ausgelöst.