Fördergesuch Wärmepumpenboiler

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Förderbedingungen + Hinweise

  • Gesuchseingabe spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung
  • Für den Betrieb der Wärmepumpe muss ein ökologisches Stromprodukt eingesetzt (CKW ClassicStrom / CKW MeinRegioStrom).
  • Der Wärmepumpenboiler muss für den Hausbedarf eingesetzt werden.
  • Unterstützt werden nur Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungensboilerm.
  • Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.

Beiträge

Es werden Wärmepumpenboiler beim Ersatz von alten Boilern (Brauchwasser) mit 10 % des Anschaffungswertes des Boilers, max. 350 Franken, unterstützt.

EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Ist der/die GrundeigentümerIn oder Verwaltung identisch mit dem/der EinreicherIn?
Auszahlungskonto
Objekt
Objekt *
Anlage
alter Boiler *
Beilagen