Förderbedingungen + Hinweise
- Gesuchseingabe spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung
- Für den Betrieb der Wärmepumpe muss ein ökologisches Stromprodukt eingesetzt (CKW ClassicStrom / CKW MeinRegioStrom).
- Der Wärmepumpenboiler muss für den Hausbedarf eingesetzt werden.
- Unterstützt werden nur Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungensboilerm.
- Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.
Beiträge
Es werden Wärmepumpenboiler beim Ersatz von alten Boilern (Brauchwasser) mit 10 % des Anschaffungswertes des Boilers, max. 350 Franken, unterstützt.