Bitte beachten Sie:
Solaranlagen ab 20m2 sind meldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das kantonale Merkblatt hin: Merkblatt Solaranlagen
Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen.
- SPF Qualitätslabel für Kollektoren (Förderberechtigt gemäss Liste BFE).
- Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.
- Auf die Gewährung von Förderbeiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
- Der Anteil des Schwimmbassins an der Absorberfläche ist nicht förderberechtigt.
- Dient die Solaranlage zur Erfüllung von Auflagen vom Energiegesetz oder Sondernutzungszonen, werden keine Fördergelder ausgerichtet (gilt auch für Minergiebauten und bei Erfüllung weiterer gesetzlichen Auflagen).
Leistungsbeiträge
pro kWth bis 15 kWth | CHF 250.00 |
pro kWth über 15 kWth | CHF 150.00 |