Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Auszahlungsverfügung des nationalen Gebäudeprogramms einzureichen
- Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung.
- Es gelten die Bedingungen des nationalen Gebäudeprogramms (www.dasgebaeudeprogramm.ch) u.a.:
- Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 erstellt
- gedämmte Fläche min. 50 m2
- keine Anbauten bzw. Aufstockungen
- U-Wert-Bedingung 0.20 W/m2K gegen Aussenklima, 0.25 W/m2K für Bauteile mehr als 2 m im Erdreich, Verbesserung U-Wert min. 0.07 W/m2K
- Nachweis bestehende Dämmungen
- Neu beheizte Gebäudeteile sind nicht förderberechtigt.
- Pro Objekt besteht eine Höchstgrenze des Gemeindebeitrages von CHF 20'000.00 (inkl. allfälligem Heizungsersatz usw.).
- Dient die Sanierung zur Erfüllung von Auflagen des kantonalen Energiegesetzes des Kantons Luzern, kEnG, (Standardlösungen wie Fensterersatz, Dämmung usw.) oder anderen gesetzlichen Auflagen, werden keine Fördergelder ausgerichtet.
Beiträge
Wand/Dach/Boden gegen Aussenklima CHF 30.00 pro m2