Fördergesuch Photovoltaikanlage inkl. Speichersystem

Förderprogramm
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Dieses Fördergesuch gilt nur für die gemeinsame Erstellung einer PV-Anlage und des Speichersystem. Wird nur eine PV-Anlage oder nur ein Speichersystem erstellt, sind die jeweiligen separaten Gesuchsformulare zu verwenden.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Eingabefristen.

Bitte beachten Sie:

PV-Anlagen ab 20m2 sind meldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das kantonale Merkblatt hin: Merkblatt Solaranlagen

Förderbedingungen + Hinweise

  • Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Abrechnung der Pronovo einzureichen Das Gebäude bzw. die Anlage muss sich in der Gemeinde Meggen befinden.
  • Die PV-Anlage muss mit dem Speicher in Betrieb genommen worden sein.
  • Unterstützt werden Speichersysteme zur Optimierung der Eigenversorgung, ab einer Kapazität von 6 kWh.
  • Autobatterien gelten nicht als förderberechtigte Speichersysteme.
  • Photovoltaikanlagen werden nur unterstützt, wenn Module mit Zertifikat eines anerkannten Institut verwendet werden.
  • Dient die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen des Energiegesetzes oder von Sondernutzungszonen werden keine Fördergelder ausgerichtet (gilt auch für Minergiebauten und bei Erfüllung weiterer gesetzlichen Auflagen).
  • Wenn die Photovoltaikanlage zur Erfüllung von Auflagen erstellt werden muss, aber die vorgeschriebene Grösse freiwillig überschritten wird, können für den freiwillig erstellten Anteil Fördergelder beantragt werden. Gefördert werden nur die ersten 100 kWp (vorgeschriebener Teil mitgerechnet).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Energiefonds. Bei knappen Mitteln entscheidet die Fondsverwaltung bei neuen Projekten über die Priorität der zu fördernden Projekte.
  • Förderberechtigt sind nur Eigentümer, deren Verwaltungen oder Megger Non-Profit-Organisationen.
  • Die Umweltschutzstelle der Gemeinde Meggen hat jederzeit das Recht, Kontrollen an den ausgeführten Bauten und Anlagen vorzunehmen.
  • Es werden nur Anlagen auf oder an Gebäuden unterstützt (keine freistehenden Anlagen). Nur neue Anlagen sowie die Erweiterung bestehender Anlagen sind beitragsberechtigt. An Anlagensanierungen werden keine Beiträge ausgerichtet.
  • Die Gemeinde unterstützt Anlagen von 2 kWp – 100 kWp. Bei grösseren Anlagen werden nur die ersten 100 kWp gefördert.

Beiträge PV-Anlage
50 % der Einmalvergütung gemäss KLEIV, Pronovo

  • bis maximal 100 kWp
  • maximal CHF 20'000.00 pro Objekt
  • maximal 45 % Gesamtförderung der durchschnittlichen Anlagekosten

Beiträge Speichersystem
25 % der Anlagekosten - max. Beitrag CHF 5'000.00 gemäss Liste (Berechnungsgrundlage: max. angenommene durchschnittliche Kosten anhand der Speicherkapazität)

Liste ab 2025

EinreicherIn
GrundeigentümerIn oder Verwaltung
Einreichung Fördergesuch durch GrundeigentümerIn oder Verwaltung?
Auszahlungskonto
Objekt
Objekt *
Solaranlage
Anlage im Zusammenhang mit Neubau / Umbau / Anbau? *
Solarstrom für Eigenbedarf *
Speichersystem
Beilagen
Ein Orientierungsplan (Standort PV-Module, DC-Leitungen, Wechselrichter, optionale Schalt- und Schutzeinrichtung) wurde der Feuerwehr eingereicht. *