Förderbedingungen + Hinweise
- Erstellung GEAK Plus in Altbau durch einen anerkannten Experten
- Gesuchseingabe spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung
- der Gesamtförderbeitrag von Kanton und Gemeinde darf die Kosten für die Erstellung des GEAK Plus nicht übersteigen
- Förderberechtig sind nur Eigentümer oder deren Verwaltungen
- bei gesetzlicher Verpflichtung oder Auflagen Förderprogramm wird kein Beitrag an GEAK Plus ausbezahlt
Beiträge
Ein- und Zweifamilienhaus | 25 % der Kosten, maximal CHF 400.00 |
Mehrfamilienhaus | 25 % der Kosten, maximal CHF 550.00 |
Reiheneinfamilienhaus | 25 % der Kosten, maximal CHF 200.00 |