Förderbedingungen + Hinweise
- Das Beitragsgesuch ist spätestens 2 Monate nach Erhalt der Auszahlungsverfügung des Kantons Luzern einzureichen
- Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas-, Elektro oder Stückholzheizung
- Die Holzfeuerung muss als Hauptheizung den Heizenergiebedarf decken
- Unterstützt werden z.B. Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen oder Pelletkessel mit Baujahr älter als 2000
- Gefördert werden nur Anlagen bis max. 70 kW Feuerungswärmeleistung
- Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
- Erforderlich sind eine Typenprüfung der Vereinigung "Holzenergie Schweiz" (=Qualitätssiegel) und eine Leistungsgarantie des BFE (Bundesamt für Energie) für Holzzentralheizungen
- Die Förderbeiträge gelten nur auf dem Gebiet der Gemeinde Meggen
- Förderberechtigt sind nur Eigentümer oder deren Verwaltung
- Es gelten auch die aktuellen Förderbedingungen gemäss Förderprogramm Energie des Kantons Luzern.
Beiträge
Grundbeitrag | CHF 750.00 |
zusätzlich pro kW (gefördert werden maximal 50 W pro m2 Energiebezugsfläche) | CHF 30.00 |