Diese Bewilligung für die Einhaltung des Jugendschutzes muss zusätzlich zum offiziellen Gesuch bei der Gast- und Gewerbepolizei eingeholt werden. Sie muss 3 Wochen vor Durchführung des Anlasses bei der Gemeinde eingereicht werden. Den Entscheid über die Zusatzbewilligung und die kantonale Bewilligung erhalten Sie zusammengefasst vom Amt für das Gastgewerbe.
Kontrollarmbänder und Hinweisschilder zum Jugendschutz können Sie beim Leiter der Fachstelle Veranstaltungen bestellen.