Zielsetzung
Mit der Organisation eines gemeinsamen Wahlversandes verfolgt der Gemeinderat Meggen das Ziel, dass die Stimmberechtigten möglichst viel Informationsmaterial für die Wahlen in einer Zustellung erhalten. Nebeneffekt davon ist, dass am Wahlversand Beteiligte Versandkosten einsparen können.
Der gemeinsame Versand von Werbematerial findet vor Gesamterneuerungswahlen der Legislative, Exekutive sowie der kommunalen Kommissionen (Bildungs-, Controlling- und Einbürgerungskommission) statt. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang im Majorwahlzverfahren wird kein gemeinsamer Wahlversand mehr durchgeführt.
Voraussetzungen - Anwendbarkeit
Sofern sich mindestens drei Ortsparteien beteiligen, wird ein gemeinsamer Wahlversand für die Gesamterneuerungswahlen organisiert.
Teilnahmeberechtigung
Politische Parteien, Gruppierungen und andere Stimmberechtigte, die sich direkt an den Gesamterneuerungswahlen beteiligen, können sich einem gemeinsamen Versand von Werbematerial für die Wahl anschliessen.
Leistungen der Gemeinde
- Organisation des gemeinsamen Wahlversandes
- Kosten für Anschaffung und Druck Kuverts im Format B5
- Portokosten für eine unadressierte Haushaltzustellung
Leistungen der Beteiligten
- Druck des Informationsmaterials
- Bereitstellung des Informationsmaterials in versandbereitem Zustand (maximal Format A5 – 150 x 210 mm)
- Mitarbeit beim gemeinsamen Verpacken durch mindestens zwei Personen je Partei/Gruppierung
- Allfällige Verpflegung (z.B. Kaffeepause) der Helfer/innen beim gemeinsamen Verpacken
Gegenstand, Inhalt
- Maximal zwei Drucksachen pro Partei/Gruppierung/Person
- Drucksachen mit folgendem Inhalt: Kandidatenbroschüren, Aktionsprogramm, Wahlaufruf, Kandidatenlisten
Format/Anlieferung
- Maximal Format A5 (150 x 210 mm)
- Anlieferung: Gebündelt und falls erforderlich gefalzt
- Bei vorgängiger Lieferung an die Gemeindekanzlei vorgängige Absprache
Versandzeitpunkt
Kurz vor der Zustellung der amtlichen Unterlagen